Werte Kolleginnen und Kollegen,
unsere Sächsische Verfassung ist seit über 30 Jahren in Kraft. Bisher wurde sie vor nunmehr zehn Jahren – ein einziges Mal in einem einzigen Punkte geändert. Wenn wir uns heute erneut auf den Weg begeben, die Fundamente des Freistaates vorsichtig zu modernisieren, dann tun wir das nicht nur im Lichte unserer Gegenwart, sondern im Geiste der Verfassungsmütter und Väter und im Lichte jener Zukünftigen, denen wir uns verpflichtet haben.
Justiz
Schwerpunkt meiner Arbeit der Rechtspolitik ist der Einsatz für Bürgerrechte und deren institutionelle und verfahrensrechtliche Absicherung in der Sicherheitsgesetzgebung. Der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes tritt seinen Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüber. Im letzten Jahrzehnt ist dieses Ideal des freiheitlichen Stataes im Denken der meisten Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger konterkariert worden. Als stark gilt der Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger heimlich überwacht, ohne dass diese eine Gefahr verursacht haben oder einer Straftat verdächtig sind.
Wir brauchen eine starke und unabhängige und leistungsfähige Justiz als Gegengewicht zur zunehmenden Einschränkung unserer Grundrechte. Nur so können wir unseren Demokratischen Rechtsstaat auch bürgerfreundlich gestalten und zugleich die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.