Zum gestern Abend von der CDU/SPD-Koalition verkündeten Kompromiss über Änderungen am Gesetzentwurf zum neuen Polizeirecht, der die Einführung der Bodycams und die Anbindung der Polizeibeschwerdestelle an die Staatskanzlei vorsieht, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Der Kompromiss ist ein Treppenwitz. Eine Beschwerdestelle und vor allem ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht deshalb unabhängiger, weil sie in der Staatskanzlei angesiedelt werden. Da hat sich die SPD über den Tisch ziehen lassen. Mit der individuellen Videoüberwachung nach Gutdünken der Polizeibediensteten durch Bodycams erhält die Polizei eine weitere Befugnis zur Überwachung. Auf die konkrete gesetzliche Ausgestaltung, von der auch eine verfassungsrechtliche Zulässigkeit – gerade mit Blick auf Versammlungen – abhängt, bin ich gespannt.“
„Ein Änderungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion für die Befassung im Innenausschuss am kommenden Donnerstag (14.02.) liegt uns zur Stunde nicht vor.“
„Beachtenswert ist allerdings, was die Koalition über den Inhalt ihrer Einigung nicht sagt: Sie verliert kein Wort über die Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die automatisierte Kennzeichenerfassung und der automatisierten Gesichtserkennung. Statt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass zu nehmen, dass Gesetz zurückzuziehen und zu überarbeiten, wird dem Instrumentenkasten der Überwachung noch eines hinzugefügt.“
„Anders als offenbar die Koalition haben wir GRÜNEN erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die werden vor dem Verfassungsgerichtshof geklärt werden müssen. Noch ist es aber nicht zu spät für die Grundrechte. Ich fordere die Staatsregierung auf, den Gesetzentwurf zu beerdigen.“
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