Die behördliche Kontrolle von Waffeninhabern geschieht in Sachsen vollkommen unzureichend. Das ergeben Zahlen, die Innenminister Markus Ulbig (CDU) in Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) ‚Waffenbesitz und Waffenkontrolle‘ (Drs. 6/3340) veröffentlicht hat.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„In Sachsen liegt ein massives Kontrolldefizit bei Waffen vor, das sich zunehmend verschärft. Während im Freistaat in den letzten Jahren sowohl die Zahl der Schusswaffen und Waffenbesitzer, als auch die Zahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse merklich gestiegen sind, verharrt die Personalausstattung der kommunalen Waffenbehörden auf eklatant niedrigen Niveau.“
„Seit dem Jahr 2013 hat lediglich der Landkreis Leipzig sein Personal in den Waffenbehörden aufgestockt, die Landkreise Görlitz und Nordsachsen haben im selben Zeitraum indes sogar Personal in ihren Waffenbehörden abgebaut, obwohl dort weder die Zahl der Schusswaffenbesitzer noch die Zahl der Schusswaffen gesunken ist.“
„In Sachsen gibt es mit Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und Meißen immer noch zwei Landkreise, in denen lediglich eine einzige Vollzeitstelle in der Waffenbehörde arbeitet. Die Waffenbehörden sind dabei nicht nur für die Kontrollen, sondern auch für die Ausstellung der waffenrechtlichen Erlaubnisse zuständig, die zunehmend beantragt werden. Eine wirksame Kontrolle existiert hier somit höchstens noch auf dem Papier.“
„Auch die laut Innenministerium durchgeführten Waffenkontrollen in den vergangenen Jahren sprechen Bände. Lediglich im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und in der Stadt Leipzig wurden seit 2013 in wenigstens einem Jahr eine dreistellige Zahl von Aufbewahrungskontrollen durchgeführt. Im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sank die Zahl im Jahr 2015 (bis Oktober) allerdings auf sieben Kontrollen. Im Landkreis Meißen wurden indes in den vergangenen beiden Jahren gerade einmal fünf der rund 1.700 Waffenbesitzer kontrolliert.“
„Die vorgelegten Zahlen sind alarmierend. Wenn selbst in den besser ausgestatteten Waffenbehörden ein Schusswaffenbesitzer statistisch alle 30 Jahre mit einer Kontrolle zu rechnen hat und bei der Kontrolldichte des Landkreises Meißen selbst in Jahrhunderten keine annähernd vollständige Kontrolle der Schusswaffenbesitzer möglich wäre, hat Sachsen ein massives Problem. Im Freistaat droht der Zusammenbruch des Systems der Waffenkontrollen.“
„Innenminister Ulbig kann sich nicht länger herausreden. Der ihm unterstehenden Landesdirektion obliegt die Fachaufsicht über die kommunalen Waffenbehörden. Der Innenminister muss dringend über dieses Instrument dafür sorgen, dass die Waffenbehörden ausreichend ausgestattet werden, um ihrer Aufgabe wenigstens im Ansatz nachkommen zu können.“