Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlangt die unverzügliche Vorlage des Staatsvertrages über die Errichtung des Telekommunikationsüberwachungszentrums (GKDZ) gegenüber dem Landtag. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Nachdem der Staatsvertrag Anfang April mit großen Tamtam von Innenminister Markus Ulbig (CDU) unterschrieben wurde, ist er nach Befassung der Parlamente in Sachsen-Anhalt und Brandenburg nochmals geändert worden. Anders als in Sachsen, werden die Landtage der anderen Bundesländer noch vor der Unterzeichnung mit dem Staatsvertrag befasst.“
„Die Herablassung, mit der der Innenminister den Landtag in einer so wichtigen Frage wie der Gründung einer Anstalt Öffentlichen Rechts zur Telekommunikationsüberwachung ignoriert, ist ein unwürdiger Umgang mit einem Parlament.“
„Der Innenminister muss den Landtag endlich über den Inhalt des Staatsvertrags informieren und die Möglichkeit einräumen, in eine Debatte über die Sinnhaftigkeit einer solchen Überwachungszentrale und auch über den konkreten Inhalt des Vertrags einzusteigen. Dazu gehört auch die Vorlage weiterer wichtiger Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag erarbeitet wurden, etwa das Wirtschaftlichkeitsgutachten. Wie in den anderen Ländern, sollte das noch vor einer erneuten Unterzeichnung des Vertrags passieren.“
GRÜNER Antrag: ‚Staatsvertrag über die Errichtung des Gemeinsamen Kompetenz und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (GKDZStV) dem Landtag unverzüglich vorlegen‘
Hintergrund:
Unserer Kenntnis nach ist der Staatsvertrages nach seiner Unterzeichnung durch den Sächsischen Innenminister am 4. April 2017 nochmals im Bereich der datenschutzrechtlichen Kontrolle geändert worden. Er muss daher erneut unterzeichnet werden.