Telekommunikation mindestens eines Rechtsanwalts und zweier Journalisten überwacht − Strukturermittlungs- verfahren gegen die linke Szene/Fußballszene in Leipzig

Grünes Büro Dresden

Anlässlich des Strukturermittlungsverfahrens gegen die linke Szene/Fußballszene in Leipzig wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde auch die Telekommunikation mindestens eines Rechtsanwaltes und zweier Journalisten überwacht.
Dies geht aus der Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleinen Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hervor.

„Das Ausmaß der Überwachung wegen offensichtlich haltloser Vorwürfe hat damit eine neue Dimension erreicht. Offensichtlich schrecken sächsische Ermittler in ihrem Verfolgungseifer nicht einmal vor Berufsgeheimnisträgern zurück“, kritisiert Valentin Lippmann.

„Auch wenn sich die Ermittlungen nicht direkt gegen den Rechtsanwalt und die Journalisten richteten, so haben die Ermittler auch bei Ermittlungen gegen andere Personen Sorge dafür zu tragen, dass keine Berufsgeheimnisträger von den Überwachungsmaßnahmen betroffen werden. Dass bei der Telekommunikationsüberwachung von 240 Personen auch Berufsgeheimnisträger dabei sein könnten, hätte man prognostizieren können, zumal – wie der Justizminister ausführte – bei jedem der 26 Überwachungsbeschlüsse über 10.000 Datensätze anfallen die knapp 24.000 Seiten umfassen.“

„Ich vermute, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist. Wie viele der überwachten Personen tatsächlich Sozialarbeiter, Anwälte, Mandatsträger und sonstige Berufsgeheimnisträger waren, hat der Minister nicht beantwortet. Es ist angesichts des Ausmaßes nicht zu viel verlangt, diese Frage vollständig zu beantworten. Dazu fordere ich den Minister ebenso auf, wie zu der umfassenden Aufarbeitung dieses Überwachungsskandals.“

Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleinen Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) ‚Überwachungsmaßnahmen gegen Leipziger Fußballfans und Dritter, Nachfrage zu Drs. 6/7113‘ (Drs 6/9413):

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