Werte Kolleginnen und Kollegen,
unsere Sächsische Verfassung ist seit über 30 Jahren in Kraft. Bisher wurde sie vor nunmehr zehn Jahren – ein einziges Mal in einem einzigen Punkte geändert. Wenn wir uns heute erneut auf den Weg begeben, die Fundamente des Freistaates vorsichtig zu modernisieren, dann tun wir das nicht nur im Lichte unserer Gegenwart, sondern im Geiste der Verfassungsmütter und Väter und im Lichte jener Zukünftigen, denen wir uns verpflichtet haben.